DoktorABC
Etablierte Telemedizin-Plattform mit über 1 Million Kunden und Zugriff auf 1.400+ Cannabissorten.
- Über 8 Jahre am Markt
- Großes Sortennetzwerk
- Transparente Fixpreise
DoktorABC und GO JOE im direkten Vergleich: Preise, Bewertungen und Leistungen der beiden Telekliniken auf einen Blick.
| DoktorABC | GO JOE | |
|---|---|---|
| Erstrezept | 18,90 € | 9,47 € |
| Folgerezept | 28,45 € | 9,47 € |
| Bewertung | – | – |
| Bewertungen | – | – |
Fazit
Das Erstrezept ist bei GO JOE mit 9,47 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei GO JOE 9,47 €, bei DoktorABC 28,45 €.
DoktorABC steht im CannaCheck-Gesamtvergleich auf Rang 3, GO JOE auf Rang 12 von 43 Telekliniken. Die Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz der Anbieter. Das Erstrezept ist bei GO JOE mit 9,47 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei GO JOE 9,47 €, bei DoktorABC 28,45 €. Alle Angaben ohne Kosten für die Medikamente in der Apotheke.
GO JOE passt, wenn der Preis für das Erstrezept im Vordergrund steht. Bei regelmäßigen Folgerezepten ist GO JOE günstiger.
Mehr Details: DoktorABC im Überblick und GO JOE im Überblick. Das Rezept lässt sich danach in einer der Apotheken mit medizinischem Cannabis einlösen, die Produkte findest du im Preisvergleich.
Zuletzt aktualisiert: November 2026
Etablierte Telemedizin-Plattform mit über 1 Million Kunden und Zugriff auf 1.400+ Cannabissorten.
Express-Teleklinik mit Lieferung innerhalb von 2 Stunden in Großstädten.
Häufige Fragen
Das Erstrezept ist bei GO JOE mit 9,47 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei GO JOE 9,47 €, bei DoktorABC 28,45 €.
DoktorABC: 28,45 €, GO JOE: 9,47 €. Maßgeblich ist immer der aktuelle Preis auf der Seite des Anbieters.
Grundlage sind Preise für Erst- und Folgerezept, öffentliche Bewertungen und der Leistungsumfang. Die Reihenfolge im Gesamtvergleich richtet sich nach der Relevanz (Besucherzahl) der Anbieter.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Ob ein neues Erstgespräch nötig ist, entscheidet der jeweilige Anbieter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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