DoktorABC
Etablierte Telemedizin-Plattform mit über 1 Million Kunden und Zugriff auf 1.400+ Cannabissorten.
- Über 8 Jahre am Markt
- Großes Sortennetzwerk
- Transparente Fixpreise
DoktorABC und CanDoc im direkten Vergleich: Preise, Bewertungen und Leistungen der beiden Telekliniken auf einen Blick.
| DoktorABC | CanDoc | |
|---|---|---|
| Erstrezept | 18,90 € | 10,00 € |
| Folgerezept | 28,45 € | 5,00 € |
| Bewertung | – | 4,5 / 5 |
| Bewertungen | – | 1.500 |
Fazit
Das Erstrezept ist bei CanDoc mit 10,00 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CanDoc 5,00 €, bei DoktorABC 28,45 €.
DoktorABC steht im CannaCheck-Gesamtvergleich auf Rang 3, CanDoc auf Rang 7 von 43 Telekliniken. Die Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz der Anbieter. Das Erstrezept ist bei CanDoc mit 10,00 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CanDoc 5,00 €, bei DoktorABC 28,45 €. Alle Angaben ohne Kosten für die Medikamente in der Apotheke.
CanDoc passt, wenn der Preis für das Erstrezept im Vordergrund steht. Bei regelmäßigen Folgerezepten ist CanDoc günstiger.
Mehr Details: DoktorABC im Überblick und CanDoc im Überblick. Das Rezept lässt sich danach in einer der Apotheken mit medizinischem Cannabis einlösen, die Produkte findest du im Preisvergleich.
Zuletzt aktualisiert: November 2026
Etablierte Telemedizin-Plattform mit über 1 Million Kunden und Zugriff auf 1.400+ Cannabissorten.
Günstige Folgerezepte ab 5 €, ärztliche Videokonsultation.
Häufige Fragen
Das Erstrezept ist bei CanDoc mit 10,00 € günstiger als bei DoktorABC (18,90 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CanDoc 5,00 €, bei DoktorABC 28,45 €.
DoktorABC: 28,45 €, CanDoc: 5,00 €. Maßgeblich ist immer der aktuelle Preis auf der Seite des Anbieters.
Grundlage sind Preise für Erst- und Folgerezept, öffentliche Bewertungen und der Leistungsumfang. Die Reihenfolge im Gesamtvergleich richtet sich nach der Relevanz (Besucherzahl) der Anbieter.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Ob ein neues Erstgespräch nötig ist, entscheidet der jeweilige Anbieter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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