Dr. Ansay
Renommierter Anbieter, sehr hohe Arztqualität, umfassende Beratung.
- Bewertung 4,7/5
- Renommierter Anbieter
- Umfassende Arzt-Beratung
- Seriöser Service
Dr. Ansay und HealGreen im direkten Vergleich: Preise, Bewertungen und Leistungen der beiden Telekliniken auf einen Blick.
| Dr. Ansay | HealGreen | |
|---|---|---|
| Erstrezept | 14,20 € | auf Anfrage |
| Folgerezept | 14,20 € | 15,00 € |
| Bewertung | 4,7 / 5 | 4,5 / 5 |
| Bewertungen | 1.800 | 1.800 |
Fazit
Für das Folgerezept zahlst du bei Dr. Ansay 14,20 €, bei HealGreen 15,00 €. Dr. Ansay ist mit 4,7 von 5 besser bewertet als HealGreen (4,5).
Dr. Ansay steht im CannaCheck-Gesamtvergleich auf Rang 4, HealGreen auf Rang 11 von 43 Telekliniken. Die Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz der Anbieter. Für das Folgerezept zahlst du bei Dr. Ansay 14,20 €, bei HealGreen 15,00 €. Dr. Ansay ist mit 4,7 von 5 besser bewertet als HealGreen (4,5). Alle Angaben ohne Kosten für die Medikamente in der Apotheke.
Bei regelmäßigen Folgerezepten ist Dr. Ansay günstiger. Wer auf die Bewertung anderer Patientinnen und Patienten achtet, findet bei Dr. Ansay die bessere Note.
Mehr Details: Dr. Ansay im Überblick und HealGreen im Überblick. Das Rezept lässt sich danach in einer der Apotheken mit medizinischem Cannabis einlösen, die Produkte findest du im Preisvergleich.
Zuletzt aktualisiert: November 2026
Renommierter Anbieter, sehr hohe Arztqualität, umfassende Beratung.
Erstrezept für Neukunden kostenlos, vollständig digitaler Ablauf ohne Hausarztbesuch.
Häufige Fragen
Für das Folgerezept zahlst du bei Dr. Ansay 14,20 €, bei HealGreen 15,00 €. Dr. Ansay ist mit 4,7 von 5 besser bewertet als HealGreen (4,5).
Dr. Ansay: 14,20 €, HealGreen: 15,00 €. Maßgeblich ist immer der aktuelle Preis auf der Seite des Anbieters.
Grundlage sind Preise für Erst- und Folgerezept, öffentliche Bewertungen und der Leistungsumfang. Die Reihenfolge im Gesamtvergleich richtet sich nach der Relevanz (Besucherzahl) der Anbieter.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Ob ein neues Erstgespräch nötig ist, entscheidet der jeweilige Anbieter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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