CannaNow
Digitale Behandlung ab 9,95 €, zusätzlich Video-Option und Reise-Rezept für den Schengen-Raum.
- Ab 9,95 € Erst-/Folgebehandlung
- Reise-Rezept für den Schengen-Raum
- 1.500+ Sorten live verfügbar
CannaNow und 123Can im direkten Vergleich: Preise, Bewertungen und Leistungen der beiden Telekliniken auf einen Blick.
| CannaNow | 123Can | |
|---|---|---|
| Erstrezept | 9,95 € | 19,99 € |
| Folgerezept | 9,95 € | 19,99 € |
| Bewertung | – | – |
| Bewertungen | – | 89 |
Fazit
Das Erstrezept ist bei CannaNow mit 9,95 € günstiger als bei 123Can (19,99 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CannaNow 9,95 €, bei 123Can 19,99 €.
CannaNow steht im CannaCheck-Gesamtvergleich auf Rang 18, 123Can auf Rang 19 von 43 Telekliniken. Die Reihenfolge richtet sich nach der Relevanz der Anbieter. Das Erstrezept ist bei CannaNow mit 9,95 € günstiger als bei 123Can (19,99 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CannaNow 9,95 €, bei 123Can 19,99 €. Alle Angaben ohne Kosten für die Medikamente in der Apotheke.
CannaNow passt, wenn der Preis für das Erstrezept im Vordergrund steht. Bei regelmäßigen Folgerezepten ist CannaNow günstiger.
Mehr Details: CannaNow im Überblick und 123Can im Überblick. Das Rezept lässt sich danach in einer der Apotheken mit medizinischem Cannabis einlösen, die Produkte findest du im Preisvergleich.
Zuletzt aktualisiert: November 2026
Digitale Behandlung ab 9,95 €, zusätzlich Video-Option und Reise-Rezept für den Schengen-Raum.
Neuer Anbieter, Preise noch nicht verfügbar.
Zum AnbieterHäufige Fragen
Das Erstrezept ist bei CannaNow mit 9,95 € günstiger als bei 123Can (19,99 €). Für das Folgerezept zahlst du bei CannaNow 9,95 €, bei 123Can 19,99 €.
CannaNow: 9,95 €, 123Can: 19,99 €. Maßgeblich ist immer der aktuelle Preis auf der Seite des Anbieters.
Grundlage sind Preise für Erst- und Folgerezept, öffentliche Bewertungen und der Leistungsumfang. Die Reihenfolge im Gesamtvergleich richtet sich nach der Relevanz (Besucherzahl) der Anbieter.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Ob ein neues Erstgespräch nötig ist, entscheidet der jeweilige Anbieter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
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